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BRANDSCHUTZ
GS-Arbeitsschutz
Brandschutz Arbeitsstätten müssen mit Flucht- und Rettungswegplänen ausgestattet werden. Umfang und Ausstattung  der Pläne sind genau geregelt. Durch die Pläne erhalten die Flüchtenden die Möglichkeit, das Gebäude  im Alarmfall auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Des Weiteren kann die Feuerwehr sich bei der Rettung  von Personen anhand der Pläne orientieren.
Arbeitssicherheit mit System
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Beratung in Brandschutzvorkehrungen
© Frederic Schlömer
Brandschutz Bewusst sicher arbeiten