BrandschutzArbeitsstätten müssen mit Flucht- und Rettungswegplänen ausgestattet werden. Umfang und Ausstattungder Pläne sind genau geregelt. Durch die Pläne erhalten die Flüchtenden die Möglichkeit, das Gebäudeim Alarmfall auf dem kürzesten Weg zu verlassen. Des Weiteren kann die Feuerwehr sich bei der Rettungvon Personen anhand der Pläne orientieren.