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GS-Arbeitsschutz
PRÜFUNG
Leitern und Tritte nach TRBS 2121 Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.  Anstelle der BGV D 36 ist die Betriebssicherheitsverordnung für ortsbewegliche Leitern und Tritte  getreten. Es dürfen nur Leitern und Tritte zur Verfügung gestellt, oder selbst benutzt werden, die   Regeln der Technik entsprechen und nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeit  geeignet sind. Als befähigte Person nach TRBS 1203 helfe ich Ihnen dabei das für Ihre Bedürfnisse geeignete  Modell zu finden und die hierfür zu erforderlichen Dokumentationen vorzuhalten.
Arbeitssicherheit mit System
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BGV A3 Klima & Beleuchtung Erste Hilfe Leitern und Tritte nach TRBS 2121 Gerüste nach TRBS 2013 & BGV C 22
© Frederic Schlömer
Bewusst sicher arbeiten