Leitern und Tritte nach TRBS 2121•Der Umgang mit Leitern und Tritten schließt die Bereitstellung sowie deren sichere Benutzung ein.Anstelle der BGV D 36 ist die Betriebssicherheitsverordnung für ortsbewegliche Leitern und Trittegetreten. Es dürfen nur Leitern und Tritte zur Verfügung gestellt, oder selbst benutzt werden, die Regeln der Technik entsprechen und nach ihrer Bauart für die jeweils auszuführende Arbeitgeeignet sind.Als befähigte Person nach TRBS 1203 helfe ich Ihnen dabei das für Ihre Bedürfnisse geeigneteModell zu finden und die hierfür zu erforderlichen Dokumentationen vorzuhalten.