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GS-Arbeitsschutz
GEFAHRGUT
Gefahrstoff- oder Gefahrgutrecht? Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Betroffen sein  können Reinstoffe oder daraus hergestellte Stoffgemische. Am 31. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt  der EG die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verkündet. Diese Verordnung führt das weltweit gültige GHS  (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) auf europäischer  Ebene ein. Sie löst die Stoffrichtlinie ab, die 30. Juni 2015 außer Kraft tritt. Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von  denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes  beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter, Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind. Ich berate Sie welche Rechtsvorschriften für Ihren Zuständigkeitsbereich wichtig sind, worauf zu achten  ist, um gegenüber Auditoren, Versicherungen und Behörden die richtigen Maßnahmen getroffen zu haben.
Arbeitssicherheit mit System
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Gefahrstoffkataster Betriebsanweisung Global Harmonised System Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger
© Frederic Schlömer
Gefahrgut Bewusst sicher arbeiten