GS-Arbeitsschutz
GEFAHRGUT
Gefahrstoff- oder Gefahrgutrecht?
Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Betroffen sein
können Reinstoffe oder daraus hergestellte Stoffgemische. Am 31. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt
der EG die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 verkündet. Diese Verordnung führt das weltweit gültige GHS
(Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) auf europäischer
Ebene ein. Sie löst die Stoffrichtlinie ab, die 30. Juni 2015 außer Kraft tritt.
Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von
denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes
beim Transport bestimmte Gefahren für
•
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
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wichtige Gemeingüter,
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Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen
ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.
Ich berate Sie welche Rechtsvorschriften für Ihren Zuständigkeitsbereich wichtig sind, worauf zu achten
ist, um gegenüber Auditoren, Versicherungen und Behörden die richtigen Maßnahmen getroffen zu haben.
Arbeitssicherheit mit System
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© Frederic Schlömer